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   BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89   

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https://dejure.org/1990,797
BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89 (https://dejure.org/1990,797)
BAG, Entscheidung vom 28.03.1990 - 4 AZR 619/89 (https://dejure.org/1990,797)
BAG, Entscheidung vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 (https://dejure.org/1990,797)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unbillige Aberkennung von Qualifikationen - Eingruppierung von Lehrer - Bezugnahme von Arbeitsvertragsrichtlinien auf Ländererlasse - Billigkeitskontrolle für einseitig vom Arbeitgeber erlassene Lehrerrichtlinien bei Verweisung - Änderung der Vergütungsregelung durch die ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 568 (Ls.)
  • BB 1990, 1208
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

    Auszug aus BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89
    Eine solche Vereinbarung ist rechtlich unbedenklich zulässig (BAG Urteil vom 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 - BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts durch Änderung oder Ergänzung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Erlasse oder Richtlinien unterliegt jedoch einer gerichtlichen Angemessenheits- und Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (BAGE 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 11. Februar 1987, aaO).

    Diese ist vom Revisionsgericht unbeschränkt nachprüfbar (BAG Urteile vom 11. Februar 1987, aaO, und vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

    Auszug aus BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89
    Diese ist vom Revisionsgericht unbeschränkt nachprüfbar (BAG Urteile vom 11. Februar 1987, aaO, und vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Eine einseitige Leistungsbestimmung entspricht nur dann der Billigkeit, wenn sie alle wesentlichen Umstände und die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt (BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

    Auszug aus BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89
    Sinn und Zweck von an die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis anknüpfenden Eingruppierungsrichtlinien für Lehrer bezüglich ihrer fachlichen Qualifikation ist es, jeweils gleichwertige Lehrkräfte im Beamten- und Angestelltenverhältnis zu beschäftigen (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin an Grund- und Hauptschulen - Auslegung eines

    Auszug aus BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89
    Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, daß bestimmte Eingruppierungsrichtlinien in ihrer jeweiligen Fassung insgesamt und allgemein ohne jede Einschränkung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden sollen, richtet sich die Vergütung des Angestellten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nur nach der im Arbeitsvertrag niedergelegten, sondern nach der jeweils nach den betreffenden Richtlinien zutreffenden Vergütungsgruppe (BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 04.04.1979 - 4 AZR 497/77

    Ausmaß der qualifizierten Redakteurstätigkeit - Selbständige Erstellung der

    Auszug aus BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89
    Mit dieser Maßgabe ist der Antrag als senatsüblicher Eingruppierungsfeststellungsantrag zulässig (vgl. BAG Urteil vom 4. April 1979 - 4 AZR 497/77 - AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89
    Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts durch Änderung oder Ergänzung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Erlasse oder Richtlinien unterliegt jedoch einer gerichtlichen Angemessenheits- und Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (BAGE 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 11. Februar 1987, aaO).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Der Antragswortlaut hat hinter dem erkennbaren Sinn und Zweck des Antrags zurückzutreten (vgl. BAGE 9, 273, 275 = AP Nr. 2 zu § 253 ZPO; BAGE 12, 311, 313 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Kur, zu I der Gründe; BAGE 16, 129, 130 f. = AP Nr. 2 zu § 3 TOA Sozialarbeiter; BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 266/90 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 4. Februar 1993 - 2 AZR 463/92 - n. v., zu A der Gründe; Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl., vor § 128 Rz 25; für das Beschlußverfahren Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 81 Rz 34 m. w. N.).
  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

    Als einseitige Leistungsbestimmungen des Arbeitgebers unterliegen die Eingruppierungsrichtlinien einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (BAG 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26 mwN).

    Eine Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber entspricht dann billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Einzelfalles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (BAG 24. März 1999 - 10 AZR 292/98 - nv.; BAG 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist dem Urteil des Vierten Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - (AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26) nicht zu entnehmen, daß fachlich gleichwertige Lehrkräfte für die gleiche Tätigkeit die gleiche Vergütung erhalten müssen ohne Einschränkung hinsichtlich des Zeitpunktes des Erwerbs der Qualifikation.

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95

    Eingruppierung eines Gewerbeschulrats in Baden-Württemberg

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband; vgl. auch Urteil des Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Dies hat der Senat für eine gleichlautende Vertragsbestimmung in seinem Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 -, aaO, entschieden.

    Damit sind vorliegend die Bestimmungen für die Lehrkräfte im Dienste des Landes Baden-Württemberg maßgebend (Urteil des Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 -, aaO).

    Hinweise: Eingruppierung eines Lehrers im privaten Ersatzschuldienst nach den Lehrerrichtlinien BW; vgl. auch Urteil des Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT .

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